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Egal wie die Übergabestelle aussieht
12. Februar 2026
Unterschiedliche Ladungsträger oder wechselnde Übergabestellen? Stills neuer automatisierter Hochhubwagen EXV-CB iGo erlaubt in jedem Fall präzise Warenübergaben. Bei 1,4 t Tragfähigkeit und bis zu 3,8 m Einlagerungshöhe sorgt moderne Laser- und Sensortechnik für Prozess- und Personensicherheit.
Datengetriebene Intelligenz
12. Februar 2026
Dematic stellt an der LogiMAT 2026 neue Software-Lösungen für «operative Intelligenz» und als Europa-Premiere eine AS/RS Technologie der «nächsten Generation» vor. Planung, Betrieb und die kontinuierliche Optimierung automatisierter Anlagen sollen damit leichter fallen.
Neuer Posten für Jeremy Green
11. Februar 2026
In Grossbritannien und Irland gilt Kardex bereits als Marktführer für vertikale Lagersysteme. Da passt Jeremy Green, der von Kardex soeben zum neuen Business Development-Chef bestimmt wurde, gut ins Konzept. Der 53jährige Rugby-Fan war zuvor bei Intralogistik-Spezialisten wie TGW und Körber tätig.
Augen und Ohren der Intralogistik
10. Februar 2026
In Security-Anwendungen, bei automatisierter Identifikation und autonomen Prozessen sind Sensorik, Bilderfassung und die (Echtzeit-)Verarbeitung der erfassten Daten wichtige Technologien. Mit aktuellen Lösungen erschliessen zahlreiche Aussteller der LogiMAT 2026 ein breites Spektrum.
Perfektioniert – aber unfähig zum Wandel?
09. Februar 2026
Der Ansatz erinnert an Zeiten, in denen Automatisierung nicht nur als teuer, sondern durch bis auf das letzte Prozent ausgereizte Optimierung oft auch als veränderungsunfähig galt. Heutige Systeme punkten, u.a. per KI, mit Anpassungsfähigkeit. Denn «zuviel» Effizienz kann den Wandel auch blockieren. Sagt Ben Schulz.
Gleich zwei auf einen Streich
09. Februar 2026
Nach der Produktionsstätte für Geschirrspüler des BSH (vormals Bosch und Siemens) Hausgeräte-Herstellers in der bayerischen Gemeinde Dillingen soll TGW nun in Nürnberg bis Mitte 2028 ein Shuttle-Lager in Silobauweise für die Ersatzteilversorgung mit anspruchsvoller Konstruktion realisieren.
«007» im Visier der Lagertechnik
06. Februar 2026
Thilo Jörgl, Manager des Test Camp Intralogistics, erläutert im Gespräch, was die Veranstaltung am 15. und 16. April in der Westfalenhalle von Messen unterscheidet, welche Highlights geboten werden und warum der 33. Deutsche Materiafluss-Kongress aus Bayern in den Ruhrpott verlagert wurde.
Rekordwerte in Parkstein
05. Februar 2026
Automatisierungs-Spezialist Witron meldet ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2025. Aufgrund neuer Projekte mit Lebensmittel-Einzelhändlern aus Europa und Nordamerika sei mit mehr als 2 Mrd. Euro der bislang höchste Auftragseingang der Firmen-Historie verzeichnet worden.
«Eyecatcher» und Robotrebellen
05. Februar 2026
Die Autonome Intralogistik mit fahrerlosen Systemen, Shuttles und autonomen mobilen Robotern (AMR) entwickelt sich rasant weiter bis hin zu humanoiden Systemen. An der LogiMAT 2026 sollen als «Eyecatcher» bereits die nächsten Entwicklungsstufen zu sehen sein.
«Raum für weiteren Sachverstand»
04. Februar 2026
In einer Sitzung des deutschen Bundeskabinetts wurde heute Grünes Licht für die Besetzung des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn gegeben. Von seiten des Verkehrministeriums hiess es, man schaffe «Raum für weiteren (externen) Sachverstand» – mit Christoph Franz, Birgit Bohle und Elisabeth Lepique.
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil
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